Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Donau Data Engineering GmbH

1) Vertragsgegenstand

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Donau Data Engineering GmbH, Marie-Curie-Str. 1, 26129 Oldenburg (im Folgenden „DDE“ genannt) und ihren Kunden abgeschlossen werden.

Vertragsgegenstand ist die Überlassung des Softwaresystems TASKO. Das Softwaresystem TASKO ist darauf ausgelegt, Prozessdaten in verschiedenen Branchen zu erfassen und zu verwalten. Das System ist besonders für Unternehmen geeignet, die eine effiziente und transparente Überwachung ihrerProzesse benötigen.

Die Überlassung erfolgt nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien in den folgenden Formen:

1. Lizenzierung gegen Einmalzahlung mit Wartungsvertrag: Hierbei erwirbt der Kunde eine Lizenz für die Nutzung des Softwaresystems TASKO gegen eine Einmalzahlung. Zusätzlich wird ein Wartungsvertrag (OnService) abgeschlossen, der die Pflege, die Datensicherung sowie den Support und alle künftigen Updates von TASKO umfasst. Integraler Bestandteil des Softwaresystems TASKO ist die kostenfreie TASKO-App für Android oder iOS.

2. Software as a Service: Alternativ kann das Softwaresystem TASKO auch als Software as a Service System genutzt werden. Der Kunde zahlt hierfür eine Mietgebühr für die Nutzung des Systems. Hierbei übernimmt DDE die Wartung und Pflege des Systems sowie die Datensicherung.

2) Zahlungen

(1) Bei der Lizenzierung gegen Einmalzahlung mit Wartungsvertrag erwirbt der Kunde eine Lizenz für die Nutzung des Softwaresystems TASKO gegen eine einmalige Zahlung. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der Anzahl der benötigten Datenpunkte oder Nutzer, gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Die Kosten des Wartungsvertrags bemessen sich am Umfang des abgeschlossenen Lizenzmodells und werden jährlich in Rechnung gestellt. Einsätze vor Ort werden separat zu den jeweils gültigen Stundensätzen und Kilometerpauschalen verrechnet. Individuelle Software-Anpassungen oder -Entwicklungen sind Auftragsarbeiten und werden gesondert kalkuliert und in Rechnung gestellt.

(2) Beim Software as a Service System zahlt der Kunde eine Mietgebühr für die Nutzung des Systems. Hierbei übernimmt DDE die Wartung und Pflege des Systems, den Support sowie die Datensicherung. Die Höhe der Mietgebühr richtet sich nach der Anzahl der Datenpunkte oder Nutzer, gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

(3) Sollte der Kunde während der Vertragslaufzeit eine höhere Anzahl von Datenpunkten oder zusätzliche Nutzer benötigen, so erhöht sich die Lizenzgebühr als auch die Gebühren für den Wartungsvertrag gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

(4) Wird die vereinbarte Lizenzgebühr nicht fristgerecht gezahlt, ist DDE berechtigt, den Zugriff des Kunden auf das Softwaresystem TASKO zu sperren, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.

3) Übertragung von Rechten

(1) Der Kunde erwirbt ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der überlassenen Software für die Dauer des Vertrages. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung der Software in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wurde.

(2) Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht zu veräußern, zu vermieten oder in sonstiger Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen.

(3) Die Übertragung von Rechten an der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung von DDE. Eine Übertragung ist nur innerhalb des Kundenunternehmens gestattet, sofern der Empfänger die Nutzungsbedingungen des Vertrages akzeptiert hat. Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen des Vertrages auch gegenüber seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen durchzusetzen.

(4) Ein Verstoß gegen die Regelungen berechtigt DDE zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Darüber hinaus behält sich DDE das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

4) Bereitschaft

Auskunftsbereitschaft der Donau Data Engineering DDE stellt einen Telefon- und Remote-Support, unter der Telefonnummer 0441/ 350 76 564 sowie Email-Unterstützung unter [support@donau-data.de](mailto:support@donau-data.de) zur Verfügung. Dieser Support bezieht sich auf die Hilfestellung bei der Konfiguration sowie bei technischen Problemen, die im direkten Zusammenhang mit der TASKO-Software begründet sind.

Im Falle einer umfangreichen Konfigurationserstellung durch DDE, fallen zusätzliche Kosten an. Es wird eine Reaktionszeit von 2 Arbeitstagen zugesichert.

5) Haftung

(1) Die Haftung von DDE für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet DDE auch bei leichter Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Falle von Datenverlust haftet DDE nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenanfertigung durch den Kunden entstanden wäre.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, DDE unverzüglich über Schäden oder Mängel an der Software zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Schadensminderung beizutragen.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

(5) Eine Haftung von DDE für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DDE.

(7) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch für Pflichtverletzungen der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DDE.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von DDE beruhen. In diesem Fall haftet DDE nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(9) Die vorstehenden Regelungen dieser Haftungsklausel gelten auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

6) Gewährleistung

(1) DDE gewährleistet, dass die überlassene Software zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist.

(2) DDE ist berechtigt, die beanstandete Software zu reparieren oder durch eine neue Software zu ersetzen. Die Wahl obliegt DDE.

(3) Schlägt die Reparatur oder Ersatzlieferung fehl, so hat der Kunde ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(4) DDE haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Verwendung, auf nicht autorisierte Änderungen oder auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Software auf eine ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme hin zu überprüfen. Beanstandungen, die auf eine unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(6) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Überlassung der Software.

(7) Die vorstehenden Regelungen dieser Gewährleistungsklausel gelten auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

7) Speicherung der Daten des Kunden im Rahmen des Datenhostings

DDE übernimmt die Aufgabe des technischen Betriebs der Software. Die Erhebung und Nutzung der Daten sowie die Verarbeitung auf fachlicher Ebene erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Die Nutzergruppe bestimmt der Kunde selbst, da die Erhebung der Daten ausschließlich durch den Kunden erfolgt. DDE verpflichtet sich, die Daten des Kunden vertraulich zu behandeln, und diese Verpflichtung auch allen Mitarbeitern und Subunternehmen aufzuerlegen.

8) Sicherung der Daten

Die Daten werden als tägliches Abbild auf einem gesichertem Backupserver gespeichert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Software.

9) Unterauftragsverhältnisse

DDE ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Unterauftragsverhältnisse einzugehen, insbesondere mit Rechenzentrum-Betreibern. Subunternehmer werden unter besonderer Berücksichtigung ihrer Eignung der ihn betreffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgewählt.

10) Löschung

Nach Beendigung des Auftrags löscht DDE die Daten nach einer Frist von 12 Monaten. Nach Weisung durch den Kunden können die Daten auch zu einem früheren Zeitpunkt gelöscht werden. Der Auftrag zum vorzeitigen Löschen der Daten bedarf der Schriftform. Bis zur endgültigen Löschung der Daten sorgt DDE weiterhin für die Einhaltung des Datenschutzes, wie während der Vertragslaufzeit.

11) Kündigung /Vertragsdauer

Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach dem individuellen Auftrag des Kunden. Soweit nicht anders vereinbart, endet das Vertragsverhältnis mit der ordnungsgemäßen Kündigung seitens Auftraggeber und der schriftlichen Bestätigung seitens DDE. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Kündigung erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten ab Vertragsschluss möglich.

Ist die Software als SaaS-Variante (Mietoption) erworben, beträgt die Mindestlaufzeit vierundzwanzig Monate ab Vertragsschluss. Ergeht die Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate. Die Kündigungsfrist bleibt bei einer Verlängerung gleich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

12) Gerichtsstand/Recht/Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist Oldenburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: Februar 2024