TASKO dient nicht der Verhaltensüberwachung von Mitarbeitenden, sondern der Qualitätssicherung und Dokumentation von Betriebsprozessen. Es erfolgt keine Bewertung einzelner Personen.
Die Anwendung von TASKO erfolgt stets zweckgebunden, zum Beispiel für die Dokumentation gesetzlich vorgeschriebener Kontrollgänge, die Nachvollziehbarkeit von Wartungen oder Beckenproben sowie zur Verbesserung der internen Kommunikation.