Ja. Ein digitales Betriebstagebuch ist rechtssicher und gerichtsfest, wenn es die Anforderungen an Revisionssicherheit, Zeitstempel, Benutzerzuordnung und manipulationssichere Archivierung erfüllt. Dadurch lassen sich Einträge nicht unbemerkt ändern oder löschen, sondern werden dauerhaft nachvollziehbar dokumentiert.
Mit TASKO erfüllen Betriebe diese Vorgaben automatisch: Jeder Eintrag wird mit Datum, Uhrzeit und Nutzerkennung gespeichert und revisionssicher archiviert. Damit sind alle Aufzeichnungen sowohl gegenüber Behörden als auch vor Gericht als Nachweis verwendbar.